Das Museum?
Immer wieder wurde darüber diskutiert, dass man das Alte
bewahren müsste! Jetzt wird es evtl. möglich sein! Es gibt in der
Gemeinde unverbindliche Pläne, auf dem gemeindeeigenen Gelände des
Amtshofes, ein Ortsmuseum zu errichten.
Der alte Schafstall ist
inzwischen teilweise abgerissen worden, die Außenmauern sind
gesichert. Die Scheune ist im südlichen Teil und im Giebel instand
gesetzt.
Links der Schafstall, in der Mitte Giebelwand der
Scheune.
Bild noch vor der Renovierung
Wenn eine konkrete Zukunftsplanung für eine Nutzung als
Ortsmuseum vorgelegt werden kann, sind Zuschüsse aus hessischen
Landesmitteln und auch aus Mitteln der Europäischen Union nicht
ausgeschlossen. Deshalb sind interessierte Bürger der Gemeinde und
Mitglieder des Geschichtsvereins in die mögliche Nutzung
eingebunden. Erste Nutzungsvorschläge wurden bereits gemacht.
Erste Nutzung
In einer ersten Ausbaustufe wird ein
kleiner Teil der Scheune bereits zur Lagerung von uns übergebenen
Geräten genutzt.
Ab August 2012 sind erste Geräte eingelagert, es ist noch
viel zu tun.
Dorfarchiv!
Es gibt in unserer Gemeinde so viele Unterlagen, die teilweise
unbeachtet ihr Dasein fristen, hier wollen wir vom Geschichtsverein
versuchen Abhilfe zu schaffen. Deshalb bittet der Geschichtsvereins
Freiensteinau alle Bürger, die diese Seiten lesen, sich mit dem
Vorsitzenden Bernd Decker, Telefon 06666-919180 in
Verbindung zu setzen.
Im Gespräch soll herausgefunden werden, welche Informationen in Form
von Dokumenten, alten Flurplänen und Fotos in den Familien vorhanden
sind. Sie würden dann nach und nach eingescannt
und auf der Webseite oder/und in anderen Medien veröffentlicht werden.
Natürlich werden alle Unterlagen/Gegenstände
unbeschädigt zurück gegeben.
Manche Dokumente
und/oder Bilder mögen schon in digitalisierter Form vorhanden
sein, das spart Aufwand und viel wichtiger Zeit.
Sachgegenstände können bereits heute an den Verein gegeben werden,
obwohl noch kein Museum vorhanden ist, können wir für eine
sachgerechte Lagerung einstehen. Sofern vom Übergeber nichts
anderes gewünscht wird, werden alle Gegenstände als Dauerleihgaben
behandelt. Kurz gesagt, sie verbleiben im
Eigentum des
Übergebers.
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